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Text von Franziska Schlögl, Schülerin der 7B Klasse

 

 

 

Recht und Ordnung

Das Gerichtswesen im Mittelalter weist einige gravierende Unterschiede zu heute auf.

Folter war an der Tagesordnung, die Foltermethoden waren Daumenschrauben, eiserne Jungfrau, Kitzeln, Pranger und das Aufhängen.

Als Todesstrafe waren Enthauptungen, Pfählen, Rädern, Vierleilen  und Verbrennen gängig. Auch Lügen, falscher Meinaid, Gotetslästerung und verleumdungen wurden schwer bestraft.

 Die Exekutoren der Strafen waren die Henker, waren allerdings - aus verständlichen Gründen - nicht sehr angesehen im Volk.

Da jedoch oft Reiche und Mächtige nicht bestraft wurden gab es in späterer Folge Femengerichte, die im Freien abgehalten wurden und wo die Richter unerkannt blieben. Bei diesen verfahren wurden die Schuldigen entweder freigesprochen oder getötet.